Home page

Für die Suche von Leuchten PRODUKTE auswählen und die Art.-Nr. oder einen Teil davon (z. B. D.30785.HQ26 oder 30785.HQ) oder den Produktnamen (z. B. Yori, Bisio) eingeben. Für die Suche von Stromschienen, Führungen, Zubehör und Optiken PRODUKTE auswählen und die Art.-Nr. oder einen Teil davon (z. B. 0.35081.0000 oder 35081) eingeben

Garantiebedingungen für Innen- und Außenprodukte mit LED-Lichtquelle

Reggiani Lighting S.r.l. Garantiebedingungen für mit LED-Lichtquellen ausgestattete Produkte.

Bedingungen

Aufgrund des hohen Qualitätsstandards der Reggiani-Produkte kann das Unternehmen eine vertragliche Garantie von fünf (5) Jahren für INNENPRODUKTE und von drei (3) Jahren für AUSSENPRODUKTE gemäß nachfolgenden Bedingungen bieten.

 

1) PRODUKTE

Diese Garantie gilt für REGGIANI-Produkte, die mit LED-Lichtquellen ausgestattet sind, und ist auf die LED-Lichtquellen und die Betriebsgeräte beschränkt.

Insbesondere gilt diese Garantie ausschließlich für:

  • die in den offiziellen Unterlagen (wie Katalogen, Produktbroschüren) und auf der Website des Unternehmens angebotenen INNENPRODUKTE, soweit sie in Räumen mit Temperaturen von maximal 25 °C verwendet werden, in Bezug auf Fehler über einer Nennausfallrate von 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden bei durchschnittlichem Betrieb von 12 Stunden täglich;
  • die in den offiziellen Unterlagen (wie Katalogen, Produktbroschüren) und auf der Website des Unternehmens angebotenen AUSSENPRODUKTE, soweit sie bei Umgebungstemperaturen von -20 °C bis + 40 °C verwendet werden, in Bezug auf Fehler über einer Nennausfallrate von 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden bei durchschnittlichem Betrieb von 12 Stunden täglich;
  • Produkte mit Mehrfach-LED-Lichtquellen, die:
    • in den ersten 2 Jahren ihrer Lebensdauer Mängel von mehr als 5% der installierten LED-Komponenten aufweisen;
    • ab dem dritten Lebensjahr Mängel von mehr als 10% der installierten LED-Komponenten aufweisen.

 

2) GARANTIEBEDINGUNGEN

Diese Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Bedingungen:

1) Der Nutzer verwendet die Reggiani-Produkte gemäß ihren Spezifikationen.

2) Das Produkt wurde sachgerecht von einem Fachmann installiert, der die von den einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Qualifikationen besitzt.

3) Der Nutzer hat die Leuchten nicht verändert, und/oder eventuelle Wartungsarbeiten/Reparaturen wurden ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens der Reggiani-Konstruktionsabteilung durchgeführt.

4) Die Anlage (Installation), in der die betreffenden Leuchten eingesetzt werden, wurde innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum der Leuchten auf der Website www.reggiani.net registriert.

5) Der Kunde hat das Produkt gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen ordnungsgemäß bezahlt.

Weitere Bedingungen

  • Die fehlerhaften Produkte müssen Reggiani Lighting S.r.l. innerhalb von 10 Tagen nach der Feststellung der Störung übersandt werden, anderenfalls verliert diese Garantie ihre Gültigkeit. Die Kosten für diesen Versand gehen zulasten des Kunden.  Die Kosten für das Abmontieren und erneute Montieren sind vom Kunden zu tragen. Etwaige für den Zugang zum Installationsort aufgewandte Kosten (z. B. fahrbare Gerüste, Hebebühnen, Öffnen der Einrichtungen in der Nacht, Eingriffe seitens Dritter) gehen zulasten des Kunden.

 

3) GARANTIEZEIT und BESCHRÄNKUNGEN

Die von Reggiani Lighting S.r.l. dem KUNDEN für mit LED-Lichtquellen ausgestattete Reggiani-Produkte gewährte Garantie ist für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren für INNENPRODUKTE und drei (3) Jahren für AUSSENPRODUKTE ab dem Datum ihrer jeweiligen Rechnungsstellung gültig, bis zu einer maximalen Nutzung von 22.000/Stunden (entspricht 12 Stunden täglichem Betrieb, wie oben angegeben).

BESCHRÄNKUNGEN

Diese vertragliche Garantie gilt nicht für:

  • Mängel von nicht mehr als 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden;
  • eine Reduzierung des Lichtstroms unter 30%.

 

4) GARANTIEAUSSCHLUSS

Von der Garantie ausgenommen sind

  • Schäden, die durch den Transport,
  • durch den Einsatz der Leuchten unter ungeeigneten Umgebungsbedingungen,
  • durch Fahrlässigkeit, mangelhafte Wartung oder Reparaturversuche seitens nicht qualifizierter und/oder unbefugter Personen und in jedem Fall ohne Verwendung von Originalzubehör- oder -ersatzteilen hervorgerufen wurden;
  • Verschleiß unterliegende Elektrokomponenten, die als Verbrauchsmaterial angesehen werden können (wie Batterien, Sensoren usw.);
  • Leuchten, die mit nicht von Reggiani S.p.A. Illuminazione gelieferten Treibern betrieben werden;
  • Leuchten, die in Anlagen installiert sind, deren Unausgeglichenheit (Spannung/Strom) des Leistungsfaktors unter 0,8 liegt, sowie
  • Leuchten, die in Anlagen installiert sind, die nicht mit einem Überspannungsschutz irgendeiner Art (z. B. gegen Blitzschlag) ausgestattet sind;
  • Anlagen mit mehr als 30 an der gleichen Leitung (Phase – Neutral) angeschlossenen Leuchten. Sollte der vorgeschaltete Leitungsschutzschalter 2- oder 3-polig sein, muss die max. Leuchtenanzahl um 20% respektive 30% reduziert werden;
  • mögliche Brummgeräusche während des Dimmens.

 

5) INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

  • Diese vertragliche Garantie kann ausschließlich mittels schriftlicher Anzeige bei Reggiani Lighting S.r.l. in Anspruch genommen werden. Diese ist mit Einschreiben mit Rückschein spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Auftreten der Betriebsstörung der Leuchte zu übermitteln, anderenfalls erlischt die Garantie.
  • Um diese vertragliche Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der KUNDE beweisen, dass die oben aufgeführten Bedingungen eingehalten wurden.
  • Die Garantie wird dem ENDKUNDEN gewährt und gilt für die erste Installation der Leuchten. Spätere Installationen der genannten Leuchten sind nicht von dieser Garantie abgedeckt.

Reggiani Lighting S.r.l. bewertet die Fehlerhaftigkeit der Leuchten nach eigenem unanfechtbarem Ermessen und ermittelt, ob diese unter die hier aufgeführten Garantiebedingungen fällt.

  • Kunden, die ein Produkt im Sinne der vorliegenden Garantie als mangelhaft beanstandet haben, haben im Falle der Anerkennung dieses Mangels durch Reggiani Anspruch auf Ersatz oder auf Reparatur dieses Artikels als Ganzes oder des entsprechenden Betriebsgeräts, falls die Anomalie (nach ausschließlichem und unanfechtbarem Ermessen von Reggiani) diesen Bestandteil betrifft. Reggiani Lighting S.r.l. behält sich das Recht vor, das fehlerhafte Produkt durch ein anderes Produkt ähnlicher Ausführung mit gleichen oder höheren Leistungen zu ersetzen oder den Kunden für den Kaufbetrag zu entschädigen.
  • Für die ausgetauschten Produkte gilt die ursprüngliche Garantiezeit.
  • Ausgenommen sind zudem die Arbeitskosten für den Ersatz der Leuchten und alle auch mittelbaren Schäden, die mit der Fehlerhaftigkeit der Leuchte verbunden sind.
  • Händler, Distributoren oder Wiederverkäufer sind unter keinen Umständen befugt, die Garantiebedingungen auf Rechnung von Reggiani Lighting S.r.l. zu ändern oder zu erweitern.
  • Auf Anfrage von Reggiani erwirbt Reggiani das Eigentumsrecht an den fehler- oder mangelhaften Produkten sofort nach deren Austausch.

 

6) RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND

Die Durchführung, Auslegung sowie alle die Wirksamkeit und Folgen dieser vertraglichen Garantie betreffenden Angelegenheiten unterliegen dem italienischen Recht.

Für alle Streitigkeiten, die auf dieser Garantie basieren oder mit ihr in Verbindung stehen und/oder sich auf diese beziehen, ist ausschließlich das Gericht Monza zuständig.

Auch gemäß Art. 1341 und 1342 Codice Civile (ital. Bürgerliches Gesetzbuch) werden ausdrücklich die Klauseln folgender Artikel akzeptiert: 2 (Garantiebedingungen), 3 (Garantiezeit und Beschränkungen), 4 (Garantieausschluss), 5 (Inanspruchnahme der Garantie), 6 (Rechtswahl – Gerichtsstand)

 

Reggiani Lighting S.r.l.

Newsletter